Presbyterium

Das Presbyterium:

Aufgaben und Tätigkeiten

Ein Pres­by­teri­um ist das gewählte Leitung­sor­gan der Evan­ge­lis­chen Kirchenge­meinde im Rhein­land. Pfar­rerin­nen und Pfar­rer, Pres­by­terin­nen und Pres­byter (ehre­namtlich) und gewählte haupt- und nebe­namtliche Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er sind gle­ich­berechtigte Mit­glieder dieses Leitung­sor­gans und üben den Dienst der Leitung der Kirchenge­meinde in gemein­samer Ver­ant­wor­tung aus.

Das Pres­by­teri­um entschei­det in den in der Regel 1x monatlich stat­tfind­en­den Sitzun­gen über alle Angele­gen­heit­en der Kirchenge­meinde. Die Sitzun­gen sind nicht öffentlich. Das Pres­by­teri­um kann Öffentlichkeit beschließen, soweit nicht seel­sorg­er­liche oder andere Angele­gen­heit­en, die ihrem Wesen nach ver­traulich sind, ver­han­delt werden.
Die vie­len Auf­gaben ergeben sich vom bib­lis­chen Auf­trag her, das Evan­geli­um auf ver­schiedene Weise an Men­schen weit­erzugeben. Dazu gehören:

  • Gottes­di­enst
  • Kirchen­musik
  • Kirch­lich­er Unterricht
  • Seel­sorge und Diakonie
  • Kinder­garten
  • Jugen­dar­beit
  • Seniore­nar­beit
  • Per­son­alan­gele­gen­heit­en
  • Gebäude (Unter­hal­tung und Gestaltung)
  • Finanzen (Haushalt­s­pla­nung und Jahresrechnung)
  • Ord­nung und Ver­wal­tung der Kirchengemeinde

Das Pres­by­teri­um wählt aus sein­er Mitte je ein Mit­glied für den Vor­sitz und die Stellvertretung.
Die oder der Vor­sitzende sorgt für die Aus­führung der Beschlüsse des Presbyteriums.
Das Pres­by­teri­um überträgt ein­er Pres­by­terin oder einem Pres­byter das Kirch­meis­ter­amt. Es kann dieses Amt auch mehreren Pres­by­terin­nen oder Pres­bytern über­tra­gen, z. B. für Finanz‑, Bau‑, Diakonie- und Personalangelegenheiten.

Die Amt­szeit der gewählten Mit­glieder des Pres­by­teri­ums beträgt vier Jahre und endet mit der Ein­führung der Mit­glieder des neu gebilde­ten Presbyteriums.

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