Das Presbyterium:
Aufgaben und Tätigkeiten
Ein Presbyterium ist das gewählte Leitungsorgan der Evangelischen Kirchengemeinde im Rheinland. Pfarrerinnen und Pfarrer, Presbyterinnen und Presbyter (ehrenamtlich) und gewählte haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichberechtigte Mitglieder dieses Leitungsorgans und üben den Dienst der Leitung der Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung aus.
Das Presbyterium entscheidet in den in der Regel 1x monatlich stattfindenden Sitzungen über alle Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Das Presbyterium kann Öffentlichkeit beschließen, soweit nicht seelsorgerliche oder andere Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach vertraulich sind, verhandelt werden.
Die vielen Aufgaben ergeben sich vom biblischen Auftrag her, das Evangelium auf verschiedene Weise an Menschen weiterzugeben. Dazu gehören:
- Gottesdienst
- Kirchenmusik
- Kirchlicher Unterricht
- Seelsorge und Diakonie
- Kindergarten
- Jugendarbeit
- Seniorenarbeit
- Personalangelegenheiten
- Gebäude (Unterhaltung und Gestaltung)
- Finanzen (Haushaltsplanung und Jahresrechnung)
- Ordnung und Verwaltung der Kirchengemeinde
Das Presbyterium wählt aus seiner Mitte je ein Mitglied für den Vorsitz und die Stellvertretung.
Die oder der Vorsitzende sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Presbyteriums.
Das Presbyterium überträgt einer Presbyterin oder einem Presbyter das Kirchmeisteramt. Es kann dieses Amt auch mehreren Presbyterinnen oder Presbytern übertragen, z. B. für Finanz‑, Bau‑, Diakonie- und Personalangelegenheiten.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Presbyteriums beträgt vier Jahre und endet mit der Einführung der Mitglieder des neu gebildeten Presbyteriums.